Ausstellungsordnung der World Kennel Organization e.V.
Schutz der Ausstellung
Die Ausstellung ist vom jeweiligen nationalen Mitgliedsverband sowie von der World Kennel Organization e.V. (WKO e.V.) geschützt.
Wer darf ausstellen?
Ausstellen kann jeder Hundebesitzer. Eine Verband-/Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Welche Hunde dürfen ausgestellt werden?
Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Jeder Hund ist unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel) eingetragenen Namen zu melden.
Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, um den Zuchtrichter zu täuschen, dem geht ein zuerkannter Preis verloren. Dies gilt ebenso für denjenigen, welcher einen Zuchtrichter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert. Das Werturteil des Zuchtrichters ist unanfechtbar.
Formelle Fehler können dem Ausstellungsleiter, gegen Hinterlegung von 20,-€, mitgeteilt und vorgetragen werden, der die Angelegenheit klärt. Ist die Beanstandung berechtigt, erhält der Aussteller die 20,-€ zurück. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausstellungsverbote/-ausschließungsgründe
- Kranke oder krankheitsverdächtige, sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde werden zurückgewiesen, ebenso Rüden mit Hodenfehler.
- Hitzige Hündinnen sind besonders zu schützen. Der Ausstellungsleiter ist vor Beginn der Ausstellung über die Hitze zu informieren.
- Bissige Hunde, sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung Ihrer Welpen ( bis zur Vollendung des 3 Lebensmonats ) dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden.
- Die Entscheidung über die Zurückweisung steht allein dem für den Ausstellungsort zuständigen Veterinär, und dem Ausstellungsleiter zu, dem alle auszustellenden Hunde am Eingang der Ausstellung vorzuführen sind.
Die auf der jeweiligen Einladung zur Ausstellung aufgeführten Veterinärbestimmungen sind einzuhalten.
Allgemeine Regeln
- Alle Hunde sind vom Aussteller oder dessen Beauftragten rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn (siehe Anmeldung/Ausschreibung zur Ausstellung) einzubringen. Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
- Die Aussteller sind verpflichtet, bis zum Schluss / Entlassung durch den Ausstellungsleiter auf dem Ausstellungsgelände zu bleiben. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf die Bewertungsurkunde, den Ehrenpreis usw.
Haftung
- Die Ausstellungsleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter unter Ausschluss der persönlichen Haftung des Hundebesitzers bzw. Hundehalters.
- Jeder Hundebesitzer haftet,( in Deutschland gemäß BGB) selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet.
Anmeldung
- Die Abgabe einer Anmeldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung, sowie des Bewertungssystems.
- Erfolgte Meldungen können nicht zurückgenommen werden.
- Nachmeldungen sind am Ausstellungstag vor Ort bis 10:00 Uhr gegen einen Aufschlag von 5,- € (Verwaltungsgebühr) auf die Ausstellungsgebühr möglich.
- Auf Meldungen die bis zum Meldeschluss eingegangen sind, deren Ausstellungsgebühr aber am Ausstellungstag noch nicht auf dem Veranstalterkonto verbucht sind, wird ebenfalls eine Verwaltungsgebühr,( es gelten die Regeln des nationalen Verbandes ) von 5,- € erhoben.
- Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
Höhere Gewalt
Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und nicht zu einem späteren Termin ausgeführt werden, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten.
Ordnung und Ablauf der Veranstaltung
- Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.
- Ein ordnungs- und vorschriftsmäßiger Ablauf innerhalb der von der Ausstellungsleitung zugeteilten Ringe und der zur Verfügung stehenden Zeit ist sicher zu stellen.
- Zügiges aushändigen der Ausstellungsunterlagen und eventuelle Preise an die Aussteller ist wünschenswert.
- Urkunden und Championate werden am Ausstellungsort ausgehändigt, bzw. können beantragt werden.
Umfang der Ausstellung
Den nationalen und internationalen Rassehundeschauen können Sonderschauen von Mitgliedsvereinen angeschlossen werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache mit dem Präsidium der World Kennel Organization e.V. (WKO e.V.)
Richtergremium
- Vom Richtergremium wird die Höchstgrenze, der von einem Zuchtrichter zu richtenden Hunde, auf 50 Tiere pro Ausstellung festgesetzt, diese Höchstgrenze ist wenn möglich nicht zu überschreiten. Sonderregelungen über die Höchstzahl der zu richtenden Hunde können nach Absprache mit dem Richterobmann der World Kennel Organization e.V. ( WKO e.V. ) für einzelne Ausstellung abgesprochen werden.
- Dieses ist von den jeweiligen Ausstellungsleitern im Voraus zu berücksichtigen.
Unterlagen
- Nachweise über errungene Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Vor jeder Ausstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Anwartschaftskarten, Richterbücher usw.) vorbereitet werden.
I Sieger- und Championats Titel
Championats Titel sind eine außerordentlich hohe Auszeichnung für einen Hund. Die Anwartschaften sind nur ein Schritt auf dem Weg zum Titel. Anwartschaften können sowohl an den besten Rüden als auch an die beste Hündin der Rasse vergeben werden. Zur Vergabe einer Anwartschaft ist der zuständige Zuchtrichter nicht verpflichtet, hier entscheidet er autonom.
2. Für den Erwerb des Titels „Internationaler Champion“ (CACIB) sind, gem. World Kennel Organization e.V. (WKO e.V.) mindestens drei Anwartschaften zu erwerben. Diese müssen auf mindestens drei verschiedenen Rassehundezuchtschauen von mindestens 2 verschiedenen Zuchtrichtern in 2 verschiedenen Ländern vergeben worden sein. Die jeweils gültigen Anwartschaftslaufzeiten müssen eingehalten werden.
3.Die Besitzer des jeweiligen Rüden und der jeweiligen Hündin erhalten an den Ausstellungstagen die vom Zuchtrichter unterschriebene Anwartschaftskarte und den Richterbericht ausgehändigt, die sorgfältig bis zur späteren Zuerkennung des Titels aufbewahrt werden müssen.
4. Die Anwartschaftskarten für internationale Titel sind mit einem Antragsvordruck der World Kennel Organization e.V. (WKO e.V.) Geschäftsstelle zu übersenden, sobald die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Die Anwartschaftskarten für nationale Titel sind der Geschäftsstelle der zuständigen nationalen kynologischen Dachorganisation zu übersenden. Dazu gehören:
Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse.
6. Mit Zuerkennung des Titels erhält der Besitzer des Hundes, der den Titel errungen hat, eine Urkunde und eine Nachweiskarte zugestellt. Bei Eigentümerwechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die bereits erhaltenen Anwartschaftskarten den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Antragsberechtigt ist derjenige, der zum Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Eigentümer des betreffenden Hundes ist.
Keiner der in der Baby-, Jüngsten-, Jugend- und Junghundklasse erworbenen Titel berechtigt zur nachfolgenden Meldung des Hundes in der „Offenen Klasse“
II Klasseneinteilung
Klasse | Zulassungsvoraussetzung | |
(c) 2015 | WKO e.V. | |
Baby-Klasse | Mindestalter 12 Wochen – Höchstalter 6 Monate | |
Jüngsten-Klasse | Mindestalter 6 Monate – Höchstalter 9 Monate | |
Jugendklasse | Mindestalter 9 Monate bis 12 Monate unter 45 cm und 9 Monate bis 14 Monate über 45 cm | |
Junghundklasse | Mindestalter 12 Monate bis 15 Monate unter 45cm und 15 Monate bis 18 Monate über 45 cm | |
Offene Klasse | Mindestalter 15 Monate unter 45 cm Mindestalter 18 Monate über 45 cm | |
Zucht-Klasse | Mutterhündinnen (tragende Hündinnen ab dem 35. Tag und säugende Hündinnen sind nicht startberechtigt) | |
Championats-Klasse | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat | |
Ehrenklasse | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Ehrenchampionat | |
Ehren-Championats-Klasse | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat und Ehrenchampionat | |
Ehren-Championats-Klasse in Bronze | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat, Ehrenchampionat und Ehrenchampionat in Bronze | |
Ehren-Championats-Klasse in Silber | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat, Ehrenchampionat und Ehrenchampionat in Silber | |
Ehren-Championats-Klasse in Gold | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat, Ehrenchampionat und Ehrenchampionat in Gold | |
Welt-Schönheits-Championats-Klasse | Hunde mit einem anerkannten nationalen oder internationalen Championat, Ehrenchampionat und Ehrenchampionat in Bronze, Silber, Gold und Welt-Schönheits-Championat | |
Welt-Schönheits-Championats-Klasse in Bronze | Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Bronze erreicht haben | |
Welt-Schönheits-Championats-Klasse in Silber | Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Silber erreicht haben | |
Welt-Schönheits-Championats-Klasse in Gold | Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Gold erreicht haben | |
Welt-Cup-Sieger | Hunde, die das Welt-Schönheits-Championat in Gold und das Welt-Cup-Sieger-Championat erreicht haben | |
Welt-Cup-Sieger-Championat in Bronze | Hunde, die das Welt-Cup-Sieger-Championat in Bronze erreicht haben | |
Welt-Cup-Sieger-Championat in Silber | Hunde, die das Welt-Cup-Sieger-Championat in Silber erreicht haben | |
Welt-Cup-Sieger-Championat in Gold | Hunde, die das Welt-Cup-Sieger-Championat in Gold erreicht haben | |
Welt-Super-Cup-Sieger-Championat | Hunde die das Welt-Cup-Sieger-Championat in Gold und das Welt-Super-Cup-Sieger-Championat erreicht haben | |
Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Bronze | Hunde, die das Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Bronze erreicht haben | |
Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Silber | Hunde, die das Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Silber erreicht haben | |
Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Gold | Hunde, die das Welt-Super-Cup-Sieger-Championat in Gold erreicht haben | |
Altersklasse | Hunde ab 6 Jahren | |
Super-Veteranen-Klasse | Hunde ab 10 Jahren | |
Gebrauchshunde-Klasse | Hunde die eine Gebrauchshundeprüfung nachweisen können | |
Koppelklasse | 2 Hunde einer Rasse und von einem Züchter gezüchtet | |
Zuchtgruppe | Vater und Mutter mit mind. 2 Welpen (Nachkommen) oder mind. 3 Hunde gleicher Rasse und von einem Züchter gezüchtet | |
Sonderklasse | Mehrrassehunde und Rassehunde ohne Ahnentafel |
III Rassehunde – Zuchtschauen
Einladungen, Kataloge, Urkunden, Anwartschaftskarten, Platzkarte usw. müssen die Embleme des nationalen Verbandes und der World Kennel Organizaion e.V. (WKO e.V.) aufweisen.
Das Erstellen eines Ausstellungskatalogs ist Pflicht, der Ausstellungsleiter hat unaufgefordert der WKO e.V. Geschäftsstelle zwei Belegexemplare zu übersenden.
IV Begriffsbestimmungen:
Abkürzung | Beschreibung | |
(c) 2015 | WKO e.V. | |
BA | Baby-Championat | |
JÜ | Jüngsten-Championat | |
JA | Jugend-Championat | |
JH | Junghund-Championat | |
VS | Verbandssieger | |
SA | Klubsieger | |
CAC | Nationales Championat | |
CACIB | Internationales-Championat | |
CACH | Ehrenchampionat | |
CACH-B | Ehrenchampionat in Bronze | |
CACH-S | Ehrenchampionat in Silber | |
CACH-G | Ehrenchampionat in Gold | |
WSCH | Weltschönheits-Championat | |
WSCH-B | Weltschönheits-Championat Bronze | |
WSCH-S | Weltschönheit-Championat Silber | |
WSCH-G | Weltschönheit-Championat in Gold | |
WCSg.CH | Welt-Cup-Sieger-Championat | |
WCSg.CH-B | Welt-Cup-Sieger-Championat Bronze | |
WCSg.CH-S | Welt-Cup-Sieger-Championat Silber | |
WCSg.CH-G | Welt-Cup-Sieger-Championat Gold | |
WSCSg.CH | Welt-Super-Cup-Sieger-Championat | |
WSCSg.CH-B | Welt-Super-Cup-Sieger-Championat Bronze | |
WSCSg.CH-S | Welt-Super-Cup-Sieger-Championat Silber | |
WSCSg.CH-G | Welt-Super-Cup-Sieger-Championat Gold | |
AC | Alters Championat | |
SAC | Super Veteranen Championat |
Rassehundezuchtschauen sind zuchtfördernde Einrichtungen!
Spezial- und Internationale Rassehundezuchtschauen (CACIB) bedürfen der Genehmigung durch den nationalen Verband und der World Kennel Organization e.V. (WKO e.V.). Zuständig ist die Geschäftsstelle des nationalen Verbandes.
Ein amtierender Zuchtrichter / Körmeister kann, mit Zustimmung der World Kennel Organization e.V. (WKO e.V. ) Geschäftsstelle am Ende jeder Ausstellung, Hunde zuchttauglich schreiben, wenn die Möglichkeit besteht.
Groß- und Gebrauchshundeklassen dürfen nur von einem Körmeister zuchttauglich geschrieben werden.